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Wahllokale

Weil der Kirchenvorstand im Sinne der Wählerinnen und Wähler großen Wert auf ortsnahe Möglichkeiten zur Wahl legt, werden am 20. September 8 Wahllokale für Sie geöffnet sein.

In diesen Wahllokalen liegen die zugehörigen Wählerlisten aus. Sie sind also entsprechend Ihrer Hauptwohnung gebeten das Wahllokal zu nutzen. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Wahllokal für Sie zuständig ist, dann fragen Sie bitte in unseren Pfarrämtern nach.


Wahllokale für Gemeindeglieder mit Hauptwohnung im Ortsgebiet unserer Kirchgemeinde:

Ihr Hauptwohnsitz ist in:


Dölzig: Wahllokal: Kirche Dölzig von 9.30 bis 16.30 Uhr Sie können auch von 17.00 bis 18.30 Uhr in der Rückmarsdorfer Kirche wählen.


Frankenheim, Lindennaundorf, Priesteblich: Wahllokal: Kirche Frankenheim von 9.30 bis 16.30 Uhr Sie können auch von 17.00 bis 18.30 Uhr in der Rückmarsdorfer Kirche wählen.


Rückmarsdorf: Wahllokal: Kirche Rückmarsdorf von 12.00 bis 18.30 Uhr


Kulkwitz, Gärnitz, Seebenisch: Wahllokal: Kirche Kulkwitz von 9.30 bis 16.30 Uhr Sie können auch von 17.00 bis 18.30 Uhr im Weißbach-Haus, Schulstraße 7, 04420 Markranstädt wählen.


Lausen, Göhrenz: Wahllokal: Kirche Lausen von 12.00 bis 16.30 Uhr Sie können auch von 17.00 bis 18.30 Uhr auch im Weißbach-Haus, Schulstraße 7, 04420 Markranstädt wählen.


Kernstadt Markranstädt (ohne Ortsteile): Wahllokal: Weißbach-Haus, Schulstraße 7, 04420 Markranstädt von 9.30 bis 18.30 Uhr


Miltitz: Wahllokal: Kirche Miltitz von 9.30 bis 16.30 Uhr Sie können auch von 17.00 – 18.30 Uhr im Weißbach-Haus, Schulstraße 7, 04420 Markranstädt wählen.


Quesitz, Döhlen: Wahllokal: Kirche Quesitz von 9.30 bis 16.30 Uhr Sie können auch von 17.00 bis 18.30 Uhr im Weißbach-Haus, Schulstraße 7, 04420 Markranstädt wählen.


Wahllokal für Gemeindeglieder mit Hauptwohnung außerhalb des Ortsgebietes unserer Kirchgemeinde:

Wenn Sie zugemeindet sind, d.h. als unser Gemeindeglied Ihre Hauptwohnung außerhalb der oben genannten Orte haben, dann können Sie von 9.30 – 18.30 Uhr im Weißbach-Haus, Schulstraße 7, 04420 Markranstädt wählen. 

Briefwahl

Am Wahltag verhinderte Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. Wahlberechtigte, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen bis spätestens 15. September 2026 mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand -


also mit der Adresse „Ev.-Luth. Kirchenvorstand der Kirchgemeinde Markranstädter Land-Rückmarsdorf-Dölzig, Schulstraße 9, 04420 Markranstädt -


in den Pfarrämtern die Ausstellung eines Wahlscheins beantragen. Daraufhin wird Ihnen als Wahlberechtigtem ein Wahlbriefumschlag mit Stimmzettel und Stimmzettelumschlag ausgehändigt oder zugesandt. Es können nur Wahlbriefe anerkannt werden, die entweder vor Beginn des  Wahlvorganges dem Kirchenvorstand zugeleitet wurden oder vor Abschluss der Wahlhandlung der Leiterin bzw. dem Leiter des Wahlausschusses ausgehändigt werden und nach dem vorge-schriebenen Verfahren in die Ermittlung des Ergebnisses einbezogen werden können. Später eingegangene Wahlbriefe und solche die keinen Wahlschein enthalten, können nicht berücksichtigt werden. 


Was ist, wenn es ebenso viele Kandidatinnen und Kandidaten gibt wie gewählt werden können?

Sollte die Wahl keine Auswahl sein, weil ebenso viele Kandidaten zur Verfügung stehen, wie gewählt werden können, auch dann bitten wir Sie ausdrücklich da rum, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn es ist eine große Herausforderung für die Kandidaten und Kandidatinnen, sich mitten in den Schwierigkeiten unserer Zeit für die Leitung unserer Kirchgemeinde ehrenamtlich mit viel Zeit- und Kraftaufwand zur Verfügung zu stellen. Es ist deshalb ausgesprochen wichtig, dass die Kandidatinnen und Kandidaten durch Ihre Stimmen als Wählerinnen und Wähler in ihrem Mandat bestätigt werden und damit sicher sein können, dass sie Ihr Vertrauen haben.

Michael Zemmrich


Kandidatenvorstellung: 

Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten ist am Dienstag, 08.09.2026 um 19.30 Uhr in der St. Laurentiuskirche Markranstädt geplant.