Home >>
Gemeinde >>
Kirchenvorstand >>
Aktuelles
Kirchenvorstandswahl am 20. September 2026
Der Kirchenvorstand hat sich entschlossen, bereits jetzt vorausschauend zur Kirchenvorstandswahl zu informieren. Am 20. September 2026 findet in unsere Kirchgemeinde die Kirchenvorstandswahl für die Legislaturperiode 2026-2032 statt. Es wird eine einheitliche Kandidatenliste und 8 Wahllokale geben. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sie in unserer großen Kirchgemeinde ortsnah wählen können. In der Kirchenvorstandssitzung am 21. Januar haben unsere Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher besprochen, wer erneut kandidieren wird, wer nicht und wer noch unentschlossen ist. Das möchten wir Ihnen gern mitteilen.
Zur weiteren ehrenamtlichen Mitarbeit im KV sind bereit:
Sebastian Gatzka aus Dölzig, Maja Hoffmann aus Rückmarsdorf, Torsten Ifland aus Quesitz, Nadine Klinge aus Markranstädt, Volker Patzner aus Markranstädt, Birgit Schwertfeger aus Frankenheim, Marion Wummel aus Markranstädt
Ihr ehrenamtliche Mitarbeite im KV beenden werden:
Christine Beyer aus Miltitz, Anke Fiebig aus Lausen, Ina Fleischer aus Miltitz, Dr. Cornelia Herzig aus Rückmarsdorf, Jeanette Rüger aus Klein-Liebenau, Charlotte Thrandorf aus Markranstädt, Ernst Waltsgott aus Rückmarsdorf
Franziska Bloyl aus Gärnitz wird ihre ehrenamtliche Mitarbeit noch bedenken.
Ortsgesetz über die Bildung und Zusammensetzung des Kirchenvorstandes
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Markranstädter LAnd-Rückmarsdorf-Dölzig
Der Kirchenvorstand hat auf Grund von
- § 2 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung vom 13. April 1983 (ABl. 1983 S. A33) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der
- Kirchenvorstandbildungsordnung vom 22. April 2007 (ABl. 2007 S. A 89) in der aktuell gültigen Fassung und dem
- Kirchgemeindestrukturgesetz vom 2. April 1998 (ABl. 1998 S. A 55) in der aktuell gültigen Fassung
folgendes Ortsgesetz beschlossen:
Zusammensetzung
Der Kirchenvorstand besteht aus den Pfarrpersonen der Kirchgemeinde und 16 Kirchen-vorstehern und Kirchenvorsteherinnen, die Laien sein müssen. Von den Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen sind 12 zu wählen und 4 zu berufen. Die Sitzverteilung bezüglich der lokalen Zugehörigkeit ist wie in der unten aufgeführten Anzahl an Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern angestrebt. Zudem soll ein Mitarbeitender der Kirchgemeinde im Kirchenvorstand vertreten sein. Für den Fall, dass dies durch das Wahlergebnis nicht erreicht wird, sollen die Berufungen unter dem Gesichtspunkt erfolgen, der unten genannten Sitzverteilung möglichst nahe zu kommen. Einer der Berufungsplätze ist für eine die Jugend vertretende Person im Alter von16 - 27 Jahren vorzusehen, sofern sich unter den gewählten Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen nicht bereits eine Person unter 27 Jahren befindet.
Bildung Kirchenvorstand
Für die Wahl werden 8 Stimmbezirke mit eigenen Wahllokalen eingerichtet. Für die Stimmbezirke werden getrennte Wählerlisten geführt und je ein Wahlvorstand von 3 Personen gebildet, die nicht kandidieren. Die Kandidatenliste wird nicht nach Stimmbezirken gegliedert aufgestellt. Folgende Sitzverteilung wird angestrebt:
(1) Dölzig 1
(2) Frankenheim mit Lindennaundorf und Priesteblich 1
(3) Rückmarsdorf 2
(4) Kulkwitz mit Gärnitz und Seebenisch 1
(5) Lausen mit Göhrenz und Neubaugebiet Albersdorf 1
(6) Markranstädt 3
(7) Miltitz 2
(8) Quesitz und Döhlen 1
Die Wahllokale für alle Stimmbezirke öffnen um 9:30 Uhr. Die Wahllokale für die Stimmbezirke (1) und (2) schließen 17 Uhr. Danach ist die Stimmabgabe im Wahllokal (3) Rückmarsdorf von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr möglich.
Die Wahllokale für die Stimmbezirke (4) und (5) sowie (7) und (8) schließen ebenfalls um 17 Uhr. Danach ist eine Stimmabgabe im Wahllokal (6) Markranstädt von 17.30 - 18.30 Uhr möglich.
Die zentrale Stimmauszählung findet ab 19 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Weißbach-Haus Markranstädt (Schulstraße 9, 04420 Markranstädt) statt.
Im Übrigen finden die Bestimmungen der Kirchenvorstandsbildungsordnung Anwendung. Dieses Ortsgesetz tritt mit Bestätigung durch das Regionalkirchenamt Chemnitz-Leipzig zum Zeitpunkt der nächsten allgemeinen Neubildung der Kirchenvorstände im Jahr 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher gültigen Ortsgesetze über die Bildung und Zusammensetzung des Kirchenvorstandes sowie deren Nachträge außer Kraft.
Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land-Rückmarsdorf-Dölzig
Markranstädt, den 03.12.2025
gezeichnet
Pfr. Michael Zemmrich / Torsten Ifland / Siegel
Kirchenaufsichtlich genehmigt durch das Regionalkirchenamt Chemnitz-Leipzig
Leipzig, den 07.01.2026
gezeichnet OKR Richter / Siegel