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Aktuelles
Kirchenvorstandswahl 20. 09. 2026
Turnusgemäß nach sechs Jahren stehen am 20. September 2026 die nächsten Kirchenvorstands-wahlen in unserer Gemeinde an.
Das Wahlrecht kann auch per Briefwahl wahr-genommen werden. Kirchenvorstände sind das wichtigste Gremium der kirchlichen Selbstverwaltung in den Gemeinden und bedürfen einer breiten demokratischen Legitimierung. Zur Teilnahme an der Wahl am 20. September 2026 sind daher alle wahl-berechtigten Gemeindemitglieder herzlich aufge-rufen.
1. Wahlberechtigung nach § 4 KVBO
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindemitglieder, die
- am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben
- die das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung* besitzen
- die in der Wählerliste verzeichnet sind. *das Wahlrecht besitzt, wer konfirmiert oder als Erwachsener getauft ist.
2. Wählbarkeit nach § 5 KVBO
Wählbar sind Kirchgemeindemitglieder, die am Wahltag
- wahlberechtigt sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben
- weder ordiniert sind noch als Theologen nach Bestehen der Zweiten Theologischen Prüfung im Probedienst stehen
- nicht zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten unter Betreuung stehen.
Darüber hinaus müssen die Kandidaten entsprechend der Taufordnung unserer Landes-kirche für die Taufe von Säuglingen und Kindern eintreten, eine christliche Lebensführung praktizieren, die der Botschaft des Evangeliums nicht widerspricht und eine schriftliche Erklärung abgeben, im Falle ihrer Wahl folgendes Gelöbnis als Kirchvorsteher/Kirchvorsteherin abzulegen:
„Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern / Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermaßen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verant-wortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.“
3.Wahlvorschläge nach § 7 KVBO
Wahlvorschläge zu Kandidaten können Sie als Wahlberechtigte(r) bis zum 9. August 2026 entweder im Pfarramt Markranstädt, Schulstraße 9, 04420 Markranstädt oder im Pfarramt Rückmarsdorf, Dorfstraße 2, 04178 Rückmarsdorf einreichen. Die Form des Wahlvorschlages muss dem in diesem Heft abgedruckten Formular entsprechen (ab 15. Juni 2026 können Sie das Formular auch von unserer Homepage herunterladen). Sie können nur diejenigen vorschlagen, die sich bereit erklärt haben, das o.g. Gelöbnis als Kirchvorsteher abzulegen.
Der Kirchenvorstand kann auch selbst einen Wahl-vorschlag aufstellen, insbesondere dann, wenn in den eingereichten Wahlvorschlägen die soziale Struktur und die Ortsteile der Kirchgemeinde nicht genügend berücksichtigt sind. Er ist dazu verpflichtet, wenn keine oder nicht ausreichend Wahlvorschläge eingereicht werden.
1.1 Kandidaten vorschlagen:
Wenn Sie jemanden vorschlagen möchten, muss ihr Vorschlag also von mindestens vier weiteren wahlberechtigten Gemeindemitgliedern unter-schrieben sein.
1.2 Selbst kandidieren:
Wenn Sie selbst gern als Kirchvorsteher(in) tätig sein möchten, müssen also mindestens fünf weitere Wahlberechtigte Ihre Absicht unterstützen.
4.Wählerverzeichnis einsehen und Einsprüche geltend machen:
Vom 01.-19. Juli 2026 liegt die Wählerliste zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Pfarrämter in Markranstädt und Rückmarsdorf aus. Bis spätestens 23. August 2026 können Sie als Wahlberechtigte(r) beim Kirchenvorstand schriftlich und begründet Einspruch einlegen gegen die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Eintragungen in der Wählerliste.
5.Briefwahl:
Am Wahltag verhinderte Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben. Wahlberechtigte, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen bis spätestens 15. September 2026 mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand – also mit der Adresse „Ev.-Luth. Kirchenvorstand der Kirchgemeinde Markranstädter Land-Rückmarsdorf-Dölzig, Schulstraße 9, 04420 Markranstädt - in den Pfarrämtern die Ausstellung eines Wahlscheins beantragen. Daraufhin wird Ihnen als Wahlberechtigtem ein Wahlbriefumschlag mit Stimmzettel und Stimmzettelumschlag ausgehändigt oder zugesandt. Es können nur Wahlbriefe anerkannt werden, die entweder vor Beginn des Wahlvorganges dem Kirchenvorstand zugeleitet wurden oder vor Abschluss der Wahlhandlung der Leiterin bzw. dem Leiter des Wahlausschusses ausgehändigt werden und nach dem vorge-schriebenen Verfahren in die Ermittlung des Ergebnisses einbezogen werden können. Später eingegangene Wahlbriefe und solche die keinen Wahl-schein enthalten, können nicht berücksichtigt werden.
6. Kandidatenvorstellung:
Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten ist am Dienstag, 08.09.2026 um 19.30 Uhr in der St. Laurentiuskirche Markranstädt geplant.
Ortsgesetz über die Bildung und Zusammensetzung des Kirchenvorstandes
der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land-Rückmarsdorf-Dölzig
Der Kirchenvorstand hat auf Grund von
- § 2 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung vom 13. April 1983 (ABl. 1983 S. A33) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der
- Kirchenvorstandbildungsordnung vom 22. April 2007 (ABl. 2007 S. A 89) in der aktuell gültigen Fassung und dem
- Kirchgemeindestrukturgesetz vom 2. April 1998 (ABl. 1998 S. A 55) in der aktuell gültigen Fassung
folgendes Ortsgesetz beschlossen:
Zusammensetzung
Der Kirchenvorstand besteht aus den Pfarrpersonen der Kirchgemeinde und 16 Kirchen-vorstehern und Kirchenvorsteherinnen, die Laien sein müssen. Von den Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen sind 12 zu wählen und 4 zu berufen. Die Sitzverteilung bezüglich der lokalen Zugehörigkeit ist wie in der unten aufgeführten Anzahl an Kirchvorsteherinnen und Kirchvorstehern angestrebt. Zudem soll ein Mitarbeitender der Kirchgemeinde im Kirchenvorstand vertreten sein. Für den Fall, dass dies durch das Wahlergebnis nicht erreicht wird, sollen die Berufungen unter dem Gesichtspunkt erfolgen, der unten genannten Sitzverteilung möglichst nahe zu kommen. Einer der Berufungsplätze ist für eine die Jugend vertretende Person im Alter von16 - 27 Jahren vorzusehen, sofern sich unter den gewählten Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen nicht bereits eine Person unter 27 Jahren befindet.
Bildung Kirchenvorstand
Für die Wahl werden 8 Stimmbezirke mit eigenen Wahllokalen eingerichtet. Für die Stimmbezirke werden getrennte Wählerlisten geführt und je ein Wahlvorstand von 3 Personen gebildet, die nicht kandidieren. Die Kandidatenliste wird nicht nach Stimmbezirken gegliedert aufgestellt. Folgende Sitzverteilung wird angestrebt:
(1) Dölzig 1
(2) Frankenheim mit Lindennaundorf und Priesteblich 1
(3) Rückmarsdorf 2
(4) Kulkwitz mit Gärnitz und Seebenisch 1
(5) Lausen mit Göhrenz und Neubaugebiet Albersdorf 1
(6) Markranstädt 3
(7) Miltitz 2
(8) Quesitz und Döhlen 1
Die Wahllokale für alle Stimmbezirke öffnen um 9:30 Uhr. Die Wahllokale für die Stimmbezirke (1) und (2) schließen 17 Uhr. Danach ist die Stimmabgabe im Wahllokal (3) Rückmarsdorf von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr möglich.
Die Wahllokale für die Stimmbezirke (4) und (5) sowie (7) und (8) schließen ebenfalls um 17 Uhr. Danach ist eine Stimmabgabe im Wahllokal (6) Markranstädt von 17.30 - 18.30 Uhr möglich.
Die zentrale Stimmauszählung findet ab 19 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Weißbach-Haus Markranstädt (Schulstraße 9, 04420 Markranstädt) statt.
Im Übrigen finden die Bestimmungen der Kirchenvorstandsbildungsordnung Anwendung. Dieses Ortsgesetz tritt mit Bestätigung durch das Regionalkirchenamt Chemnitz-Leipzig zum Zeitpunkt der nächsten allgemeinen Neubildung der Kirchenvorstände im Jahr 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher gültigen Ortsgesetze über die Bildung und Zusammensetzung des Kirchenvorstandes sowie deren Nachträge außer Kraft.
Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Markranstädter Land-Rückmarsdorf-Dölzig
Markranstädt, den 03.12.2025
gezeichnet
Pfr. Michael Zemmrich / Torsten Ifland / Siegel
Kirchenaufsichtlich genehmigt durch das Regionalkirchenamt Chemnitz-Leipzig
Leipzig, den 07.01.2026
gezeichnet OKR Richter / Siegel